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ABGB § 904

BetriebswichtigesARD 4917/23/98 Heft 4917 v. 13.3.1998

( ABGB § 904 ) Die Ausnutzung einer geringfügigen, auf einen Rechenfehler zurückzuführenden Minderzahlung in Relation zum fälligen Betrag, die sofort nach deren Bekanntwerden nachgeholt wurde, durch Geltendmachung eines Terminverlustes ist unzulässig. OGH 3 Ob 2212/96g v. 28.08.1997.

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