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ABGB § 879, § 1495

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4873/16/97 Heft 4873 v. 26.9.1997

( ABGB § 879, § 1495 ) Die in einem Dienstvertrag festgelegte Frist (Verfallsfrist) von einer Woche zur Geltendmachung von Überstunden ist sittenwidrig und bei Schlechterstellung gegenüber den kollektivvertraglichen Bestimmungen nichtig. OLG Wien 7 Ra 7/96t v. 17.04.1996.

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