( ABGB § 1029 ) Wird ein Arbeitnehmer vom (für einen neuen Arbeitgeber nicht vertretungsbefugt en) Geschäftsführer seines bisherigen Arbeitgebers zu einer Baustelle gebracht, ausbezahlt und darauf hingewiesen, dass er nun für den anderen Arbeitgeber tätig sei, und setzt der Arbeitnehmer in weiterer Folge seine Arbeit für den neuen Arbeitgeber fort, darf er - wenngleich die ausdrückliche Erklärung, der Arbeitnehmer werde nun für einen neuen Arbeitgeber arbeiten, von einem nicht für den neuen Arbeitgeber vertretungsbefugten Dritten stammt - auf Grund des dieser Erklärung folgenden und des entsprechenden Verhaltens des neuen Arbeitgebers darauf vertrauen, nunmehr für den neuen Arbeitgeber tätig und bei ihm angestellt zu sein. OGH 9 Ob A 61/97d v. 05.03.1997.