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ABGB § 879

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4873/15/97 Heft 4873 v. 26.9.1997

( ABGB § 879 ) Werden einem Arbeitnehmer Ausbildungskosten gänzlich aufgebürdet, ist dies auch dann sittenwidrig, wenn der Arbeitnehmer nach Absolvierung der Ausbildung keinen Anspruch auf ein Anstellungsverhältnis gehabt hätte. ASG Wien 8 Cga 23/96a v. 05.03.1997, Berufung erhoben.

Anm.: Abgeändert durch OLG Wien 8 Ra 164/97i v. 3. 9. 1997, ARD 4889/28/97.

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