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ABGB § 879

ArbeitsrechtARD 4967/10/98 Heft 4967 v. 22.9.1998

( ABGB § 879 ) Die Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds ist auch bei Kreditgewährung durch einen an der Fortführung des Unternehmens interessierten Nicht-Gesellschafter unzulässig und eine diesbezüglich getroffene Vereinbarung gemäß § 879 Abs 1 ABGB nichtig. OGH 8 Ob S 346/97h v. 12.03.1998.

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