( ABGB § 879 ) Die Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds ist auch bei Kreditgewährung durch einen an der Fortführung des Unternehmens interessierten Nicht-Gesellschafter unzulässig und eine diesbezüglich getroffene Vereinbarung gemäß § 879 Abs 1 ABGB nichtig. OGH 8 Ob S 346/97h v. 12.03.1998.