( ABGB § 863 ) Ist der Arbeitgeber auf Grund Betriebsvereinbarung zu jährlichen Gehaltsüberprüfungen verpflichtet, lassen auch mehrfache Gehaltserhöhungen nach denselben Kriterien regelmäßig keine betriebliche Übung entstehen, die den Arbeitgeber zu weiteren Gehaltserhöhungen verpflichten. Bundesarbeitsgericht/BRD 5 AZR 598/97 v. 16.09.1998. (NZA 1999/203, Heft 4)