(ABGB § 1295) Wird ein Hausmann, dessen Haushaltstätigkeiten nur seinen eigenen Bedürfnissen dienen, verletzt, hat er Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Haushaltshilfe. OGH 2 Ob 86/95 v. 07.12.1995.
(ABGB § 1295) Wird ein Hausmann, dessen Haushaltstätigkeiten nur seinen eigenen Bedürfnissen dienen, verletzt, hat er Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Haushaltshilfe. OGH 2 Ob 86/95 v. 07.12.1995.