( ABGB § 1157 ) Die Begründung und Ausprägung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes durch den allgemeinen Gleichheitssatz spricht dafür, den Anwendungsbereich des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht auf den Betrieb zu beschränken, sondern betriebsübergreifend auf das ganze Unternehmen zu erstrecken. Bundesarbeitsgericht/BRD 1 AZR 147/98 v. 17.11.1998. (Betriebs-Berater 1999/692, Heft 13)