vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 1151

BetriebswichtigesARD 4799/8/96 Heft 4799 v. 10.12.1996

(ABGB § 1151) Wird ein auf Grund eines Konsulentenvertrages beschäftigter freier Mitarbeiter nach übereinstimmendem Willen der Parteien nur deshalb zur Gebietskrankenkasse angemeldet, um eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung zu erhalten, ohne daß es zu einer Änderung der freien Mitarbeitertätigkeit gekommen ist, kann er keine Entgelt- oder Urlaubsansprüche aus einem Dienstvertrag geltend machen. ASG Wien 27 Cga 148/95x v. 06.03.1996, Berufung erhoben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte