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Abgabenhinterziehung eines Steuerberaters

BundesfinanzgerichtClemens EndfellnerAFS 2016, 60 Heft 2 v. 1.4.2016

Normen: § 33 Abs 1 FinStrG

Ein langjähriger Steuerberater macht privat veranlasste Ausgaben steuerlich geltend. Dies löst nach einer Steuerprüfung eine Nachforderung an Einkommen- und Umsatzsteuer iHv insgesamt € 72.000 aus. Das BFG reduziert nach einer ausführlichen Beweiswürdigung die vom Finanzamt als Finanzstrafbehörde verhängte Strafe aufgrund der Abgabenhinterziehung auf € 14.000.

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