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Kapitalistischer Mitunternehmer – Einstellung der Erwerbstätigkeit und Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs 5 EStG 1988

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2016, 62 Heft 2 v. 1.4.2016

Normen: § 37 Abs 5 EStG 1988

Eine Passiveinkünfte vermittelnde „kapitalistische“ Mitunternehmereigenschaft stellt trotz ihrer Zuordnung zu den gewerblichen Einkünften nach § 23 Z 2 EStG 1988 für sich keine Erwerbstätigkeit iSd § 37 Abs 5 EStG 1988 dar.

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