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Kurskosten „Business Conversation“ und Bekleidungsaufwendungen als Werbungskosten

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2016, 57 Heft 2 v. 1.4.2016

Normen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988

Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind nur dann abzugsfähig, wenn eine private Nutzung nachweislich ausgeschlossen ist.

BFG, 03.12.2015, RV/2100473/2013

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