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Keine außergewöhnliche Belastung bei Zahlung von rückständigen Pflegekosten für den verstorbenen Ehegatten

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2016, 56 Heft 2 v. 1.4.2016

Normen: § 34 EStG 1988

Wenn die Zahlung der Erbin für rückständige Pflegeentgelte für den verstorbenen Ehegatten im Verlassenschaftsvermögen Deckung findet, liegt keine außergewöhnliche Belastung vor. Wegen der Freiwilligkeit der Erbschaftsannahme fehlt überdies die Zwangsläufigkeit.

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