Am 16. November 1997 wurde das so genannte „3. Budgetbegleitungsgesetz“, das auch abgabenrelevante Teile enthält, im Plenum des Nationalrates beschlossen. In einem bereits zuvor verabschiedeten Abgabenänderungsgesetz wurden die Topf-Sonderausgaben aus den Freibetragsbescheiden 1998 eliminiert (BGBl 1997/122). Am 11. November 1997 haben weitere Abgabenänderungen (betr BAO, ESt, Umgr, USt, Nova, Energieabgaben) den Ministerrat passiert und wurden dem Parlament zugeleitet. RdW wird in der Dezember-Ausgabe darüber berichten.