Der VwGH hat jüngst entschieden, dass eine nachträgliche Minderung des Veräußerungspreises aus einer (Teil-)Betriebsveräußerung wegen Nichterreichens bestimmter Umsatzgrößen als nachträgliche negative Einkünfte zu erfassen sind.
Der VwGH hatte mit Erk v 17. 9. 1997, 92/13/0106, folgenden Sachverhalt zu beurteilen: