ABGB §§ 91, 94
KV Eisen- u Metallindustrie: XIX/3
Bei Prüfung der Frage, ob einem berufstätigen Ehegatten gegenüber dem anderen, gleichfalls berufstätigen und daneben noch den Haushalt führenden Ehegatten ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch zusteht, ist die Haushaltsführung beim Einkommensvergleich nicht als Einkommen des den Haushalt führenden Ehegatten zu werten.