(§ 914, § 1154 ABGB) Soll einem Arbeitnehmer - auch im Falle der Pensionierung - der von ihm an eine Wohnungsanlagengesellschaft zu entrichtende Mietzins vom Arbeitgeber ersetzt oder eine Mietaufwandsentschädigung gestaffelt nach dem betrieblichen Rang gewährt werden, wenn er nicht in einer „Dienstwohnung“, sondern in einer Privatwohnung wohnen sollte, hat der Arbeitgeber dies auch dann zu tun, wenn der Arbeitnehmer seine ehemalige Dienstwohnung von der Wohnungsanlagengesellschaft kauft, deren Eigentümer ist und somit in einer „Privatwohnung“ wohnt. OGH 29.06.2000, 8 Ob A 344/99t .