( § 82a lit a GewO ) Der Revision gegen das Urteil des OLG Wien 26. 11. 1999, 9 Ra 217/99v, ARD 5090/7/2000, betreffend unberechtigten vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers wegen Gesundheitsgefährdung nach Anbot einer Arbeitserleichterung durch den Arbeitgeber, wurde keine Folge gegeben. OGH 30.03.2000, 8 Ob A 84/00m .