Der Strafgefangene beschwert sich über die Ablehnung seines Ansuchens, aus der Rücklage den Ankauf von Sportschuhen zu bewilligen. Der Beschwerde wurde nicht Folge gegeben, wobei die VK nachstehenden Sachverhalt ihrer Entscheidung zugrunde legte:
Der Strafgefangene beschwert sich über die Ablehnung seines Ansuchens, aus der Rücklage den Ankauf von Sportschuhen zu bewilligen. Der Beschwerde wurde nicht Folge gegeben, wobei die VK nachstehenden Sachverhalt ihrer Entscheidung zugrunde legte: