( § 4 Stmk. KanalG ) Eine Ausnahme von der Kanalanschlussverpflichtung setzt die Erlassung eines entsprechenden Bescheides der Baubehörde voraus.
( § 4 Stmk. KanalG ) Eine Ausnahme von der Kanalanschlussverpflichtung setzt die Erlassung eines entsprechenden Bescheides der Baubehörde voraus.