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§ 31 JN:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 268 Heft 9 und 10 v. 13.5.1978

§ 31 JN

Das OLG entscheidet über einen Delegierungsantrag gemäß § 31 JN als Erstgericht; der Rekurs gegen eine Entscheidung über den Delegierungsantrag ist daher bei diesem einzubringen.

OGH, 14.09.1977, 1 Ob 664/77

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