( § 311, § 281 BAO ) Mit der förmlichen Mitteilung der Aussetzung des Verfahrens wird die Entscheidungspflicht über eine erhobene Vorstellung erfüllt. VwGH 14.10.1999, 99/16/0335. (Beschwerde abgewiesen)
( § 311, § 281 BAO ) Mit der förmlichen Mitteilung der Aussetzung des Verfahrens wird die Entscheidungspflicht über eine erhobene Vorstellung erfüllt. VwGH 14.10.1999, 99/16/0335. (Beschwerde abgewiesen)