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§ 27 Z 4 AngG

ArbeitsrechtARD 5024/2/99 Heft 5024 v. 30.4.1999

( AngG § 27 Z 4 ) Das Negieren der dienstlichen Anordnung, private Telefongespräche und sonstige private Dinge während der Arbeitszeit zu unterlassen, verwirklicht einen Entlassungsgrund. OLG Wien 9 Ra 128/98d v. 18.09.1998.

Anm.: abgeändert durch OGH 9 ObA-2/99f v. 24. 2. 1999, ARD 5039/15/99.

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