( MSchG § 15c ) Ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit einer Mutter gegenüber einem neuen Arbeitgeber nach Auflösung des bisherigen Dienstverhältnisses besteht nicht; Teilzeitbeschäftigung mit Teilkarenzgeldbezug ist zwar möglich, aber nicht im Rahmen des MSchG einschließlich der Kündigungsschutzbestimmung.
OLG Wien 9 Ra 276/98v v. 23.03.1999