( § 255 Abs 3 ASVG ) Die geminderte Arbeitsfähigkeit eines Stationsgehilfen (Pflegehelfers) ist - ungeachtet der Versicherung in der Pensionsversicherung der Angestellten - nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen, weil es sich um keine Angestelltentätigkeit handelt und es sich weder um einen erlernten noch um einen angelernten Beruf handelt. OGH 10.10.2001, 10 ObS 323/01z.