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§ 119 ZollG 1988

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5179/39/2000 Heft 5179 v. 29.12.2000

( § 119 ZollG 1988 ) Wird die Stellungspflicht verletzt, hat der, der Abfertigung zum Begleitscheinverfahren beantragt hat (Hauptverpflichtete), insoweit für den auf das Begleitscheingut entfallenden Zoll Ersatz zu leisten. VwGH 14.10.1999, 98/16/0221. (Bescheid aufgehoben)

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