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§ 105 ArbVG

ARD 5294/13/2002 Heft 5294 v. 15.3.2002

( § 105 ArbVG ) Die Vornahme einer rechtlich zulässigen Kündigungsanfechtung bei völlig klarer Rechtslage und Verletzung zwingender Rechtsvorschriften durch den Arbeitgeber zulasten eines Dritten (hier: des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds), stellt keine Verletzung der den Arbeitnehmer treffenden Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber dar. OGH 24.10.2001, 9 ObA 234/01d.

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