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§ 3 Thermalschwefelquelle Oberlaa; Bestimmung eines Schongebietes

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.9.1981

§ 3.

Das im § 1 festgelegte Schongebiet ist in einer Karte eingetragen, die beim Amt der Wiener Landesregierung (Wasserbuch) zur Einsicht aufliegt.

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