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§ 2 Besorgung der im § 198 GewO 1973 festgelgten Angelegh. des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde auf eine Bundesbehörde übertragen wird

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2012

§ 2.

Mit Ablauf des 31. Juli 1974 verliert die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 23. Oktober 1968, LGBl. für Wien Nr. 35, ihre Wirksamkeit.

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