vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 Symbole der Bundeshauptstadt Wien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.2.1998

Farben und Flagge

§ 3.

 (1) Die Farben der Bundeshauptstadt Wien sind rot-weiß.

(2) Die Flagge der Bundeshauptstadt Wien besteht aus zwei gleich breiten, waagrechten Streifen; der obere ist rot, der untere ist weiß. Das Verhältnis der Höhe der Flagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei.

(3) Die Flagge darf von jedermann - vorbehaltlich der Bestimmungen des § 5 - verwendet werden.

(4) Die Flagge ist in der Anlage 3 zu diesem Gesetz abgebildet.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte