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§ 5 Symbole der Bundeshauptstadt Wien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.2.1998

Verbot mißbräuchlicher Verwendung des Wappens und der Flagge

§ 5.

 Die Verwendung des Wappens in der im § 1 Abs. 1 genannten Form und der Flagge ist verboten, soweit sie geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Bundeshauptstadt Wien zu beeinträchtigen.

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