§ 3.
Die genaue Führung der Grenze der einzelnen Bezirke wird durch Verordnung der Landesregierung bestimmt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 3.
Die genaue Führung der Grenze der einzelnen Bezirke wird durch Verordnung der Landesregierung bestimmt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)