§ 4.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Verfassungsgesetz vom 29. Juni 1946, LGBl. für Wien Nr. 14/1954, betreffend die Änderung der Grenzen zwischen den Bundesländern Niederösterreich und Wien (Gebietsänderungsgesetz), in Kraft. Vorbereitende Maßnahmen können auch schon vor diesem Zeitpunkt getroffen werden.
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