§ 5.
Soweit in diesem Gesetz noch eine Benennung der Bezirke mit römischen Zahlen erfolgt ist, tritt an die Stelle dieser Benennung eine Benennung mit arabischen Zahlen.
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§ 5.
Soweit in diesem Gesetz noch eine Benennung der Bezirke mit römischen Zahlen erfolgt ist, tritt an die Stelle dieser Benennung eine Benennung mit arabischen Zahlen.
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