vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 6 LKF-Gebühren-, Pflege- und Sondergebührenverordnung 2026

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2026

§ 6
Sondergebühren für medizinische Wunschleistungen

Die Sondergebühren für medizinische Wunschleistungen werden, soweit diese angeboten werden, für alle öffentlichen und privaten gemeinnützigen Krankenanstalten in der Anlage 2 festgesetzt.

30.12.2025

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte