§ 19e
Veröffentlichung von Informationen zu thermischen Erzeugungsanlagen
Die Behörde hat auf Grundlage der nach § 6 Abs. 2 lit. h in Verbindung mit Abs. 3 vorzulegenden Kosten-Nutzen-Analysen folgende Informationen über thermische Erzeugungsanlagen unter angemessener Berücksichtigung ihrer Sensibilität auf ihrer Homepage im Internet zu veröffentlichen:
- a) verfügbare Wärmemengen und Wärmeparameter,
- b) Anzahl der jährlich geplanten Betriebsstunden und
- c) geografische Lage der Standorte.
02.04.2025
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