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§ 11 Spitalbauverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.9.2013

§ 11
Patientenbad

Die Bodenfläche der Patientenbäder hat mindestens 3,30 m x 4,50 m zu betragen. Ihre Ausstattung hat aus einer freistehenden Badewanne, bei der ein rückenschonendes Arbeiten gewährleistet ist, einer barrierefreien Dusche, einem an der Wand hängenden WC und einem unterfahrbaren Waschtisch zu bestehen.

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