3. Abschnitt
Zuschüsse
§ 15
Arten von Zuschüssen
(1) Zuschüsse nach diesem Gesetz sind:
- a) Arbeitsplatzzuschüsse (§ 16),
- b) Ersatz von Fahrtkosten (§ 17),
- c) Zuschüsse für Lohnkosten der Schulassistenz (§ 18),
- d) Zuschüsse für Lohnkosten der Integrationsgruppen in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten (§ 19),
- e) Sonstige Zuschüsse (§ 20),
- f) in Form eines persönlichen Budgets gewährte Leistungen (§ 5 Abs. 2).
(2) Die Landesregierung kann für die Zuschüsse nach Abs. 1 lit. f in einer Richtlinie festlegen:
- a) die Leistungen, die in Form eines persönlichen Budgets gewährt werden können,
- b) die jeweilige Zuschusshöhe je gewährter Leistungseinheit,
- c) die von der Bezieherin des persönlichen Budgets zu erbringenden Nachweise,
- d) sonstige für die Abwicklung des persönlichen Budgets erforderliche Regelungen.
20.02.2018
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