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§ 5 TTHG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2022

2. Abschnitt

Leistungen

§ 5

Leistungskatalog

(1) Leistungen nach diesem Abschnitt sind:

  1. a) Mobile Unterstützungsleistungen (§ 6),
  2. b) Leistungen der Kommunikation und Orientierung (§ 7),
  3. c) Therapien (§ 8),
  4. d) Pädagogische Förderung (§ 9),
  5. e) Tagesstruktur–Wohnen für Kinder und Jugendliche (§ 10),
  6. f) Arbeit–Tagesstruktur (§ 11),
  7. g) Wohnen (§ 12),
  8. h) Personenbeförderung (§ 13).

(2) Die Leistungen nach Abs. 1 lit. a bis g können auch in Form eines persönlichen Budgets und damit als Zuschuss gewährt werden.

01.02.2022

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