§ 21
Versäumnis des Dienstes
Wiederholte, unentschuldigte Versäumnisse der Dienststunden oder ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Dienste sind im Disziplinarwege zu ahnden.
25.04.2023
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 21
Versäumnis des Dienstes
Wiederholte, unentschuldigte Versäumnisse der Dienststunden oder ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Dienste sind im Disziplinarwege zu ahnden.
25.04.2023
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)