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§ 99 Gemeindewahlordnung Graz 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.9.2012

§ 99

Wahlbehörden

Die anlässlich der Gemeinderatswahl eingerichteten Wahlbehörden sind auch zur Leitung und Durchführung der Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates berufen.

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