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§ 1 Gemeindearzt-Entgeltverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.7.2004

§ 1

Sachlicher Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Abgeltung von gemeindeärztlichen Leistungen nach § 3 Abs. 1 und 2 des Steiermärkischen Gemeindesanitätsdienstgesetzes, die nicht im Rahmen von Dienstverträgen erbracht werden und für die nicht eine andere Abgeltung gesetzlich vorgesehen ist.

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