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§ 2 Gemeindearzt-Entgeltverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.7.2025

§ 2

Tarife

(1) Für die von den Gemeindeärztinnen/Gemeindeärzten nach dem Steiermärkischen Gemeindesanitätsdienstgesetz zu erbringenden Leistungen wird folgendes Entgelt festgesetzt:

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  1. 1. Sachverständigentätigkeit je angefangene halbe Stunde:

125 Euro

  1. 2. jede durchgeführte Totenbeschau:

212 Euro

  1. 3. Schuluntersuchung für jedes untersuchte Kind:

22 Euro

  

(2) Für die Totenbeschau gebührt jeweils ein Zuschlag in der Höhe von

  1. 1. 50 % bei Durchführungen an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag und in den Nachtstunden an Werktagen (20.00 Uhr bis 07.00 Uhr) und
  2. 2. 100 % bei Durchführung an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag in den Nachtstunden (20.00 Uhr bis 07.00 Uhr).

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 123/2014, LGBl. Nr. 47/2025

14.07.2025

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