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LKWO 2024 – Salzburger Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2024

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.9.2024

§ 0 LKWO 2024

Bundesland

Salzburg

Kurztitel

Salzburger Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2024

Kundmachungsorgan

LGBl Nr 80/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.09.2024

Abkürzung

LKWO 2024

Index

5 Land- und Forstwirtschaft

Langtitel

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 12. September 2024, mit der die Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer und der Vollversammlung der Bezirksbauernkammern im Land Salzburg erlassen wird (Salzburger Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2024 – LKWO 2024)

StF: LGBl Nr 80/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 27 bis 36 des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes 2000 – LWK-G, LGBl Nr 1/2000, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Wahlkreise, Mandatszahlen

§ 2 Ausschreibung der Wahl

§ 3 Wahlbehörden

§ 4 Ortswahlbehörde

§ 5 Bezirkswahlbehörde

§ 6 Hauptwahlbehörde

§ 7 Beisitzer und Ersatzbeisitzer

§ 8 Zusätzliche Aufgaben von Stellvertretern und Ersatzbeisitzern

§ 9 Änderungen in der Zusammensetzung der Wahlbehörden

§ 10 Konstituierung der Wahlbehörden

§ 11 Geschäftsführung der Wahlbehörden

§ 12 Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter

§ 13 Aktives Wahlrecht

§ 14 Anlage der Wählerverzeichnisse

§ 15 Auflegung der Wählerverzeichnisse

§ 16 Ausfolgung des Wählerverzeichnisses

§ 17 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis

§ 18 Einspruchsentscheidung; Beschwerde; Abschluss des Wählerverzeichnisses

§ 19 Passives Wahlrecht

§ 20 Wahlvorschläge

§ 21 Inhalt des Wahlvorschlages

§ 22 Besondere Bestimmungen über die Bezeichnung der Wahlvorschläge

§ 23 Überprüfung der Wahlvorschläge

§ 24 Ergänzung des Wahlvorschlages

§ 25 Abschluss und Veröffentlichung der Wahlvorschläge

§ 26 Ausübung des Wahlrechts im Weg der Briefwahl

§ 27 Wahlort, Wahllokal, Wahlzeit

§ 28 Leitung der Wahlhandlung, Einrichtung des Wahllokales

§ 29 Verbotszone

§ 30 Wahlzelle

§ 31 Wahlzeugen

§ 32 Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Wahllokal

§ 33 Einleitung der Wahlhandlung

§ 34 Stimmabgabe

§ 35 Stimmabgabe und Vorgang bei der Briefwahl

§ 36 Abstimmungsverzeichnis

§ 37 Ausübung des Wahlrechtes; Zulassung zur Stimmabgabe

§ 38 Wahlkuvert, amtlicher Stimmzettel, sonstige Formulare

§ 39 Gültigkeit der amtlichen Stimmzettel

§ 40 Ungültigkeit des Stimmzettels

§ 41 Abschluss der Wahlhandlung

§ 42 Niederschrift für den Wahlvorgang und das örtliche Wahlergebnis

§ 43 Übermittlung der Wahlakten an die Bezirkswahlbehörde

§ 44 Erstreckung der Wahlhandlung

§ 45 Stimmenermittlung durch die Bezirkswahlbehörde

§ 46 Mandatsermittlung für die Wahl der Bezirksbauernkammer

§ 47 Feststellung der gewählten Bewerber

§ 48 Niederschrift der Bezirkswahlbehörde

§ 49 Mandatsermittlung für die Wahl der Landwirtschaftskammer

§ 50 Kundmachung der Wahlergebnisse

§ 51 Einsprüche gegen zahlenmäßige Ermittlungen

§ 52 Einberufung zur konstituierenden Sitzung; Wahlscheine

§ 53 Sonderbestimmung für den Fall nicht gleichzeitig durchgeführter Wahlen

§ 54 Mandatsverlust, Zurücklegung des Mandats, Berufung der Ersatzgewählten

§ 55 Fristen

§ 56 Kostenregelung; Mitwirkung der Gemeinden

§ 57 Besondere Bestimmungen über die Wiederholung des Wahlverfahrens

§ 58 Durchführung von amtlichen Befragungen

§ 59 Stimmbezirk

§ 60 Ausschreibung

§ 61 Wahlbehörden

§ 62 Erfassung der Stimmberechtigten

§ 63 Befragungsblätter und Kuverts

§ 64 Gültigkeit der Abstimmung

§ 65 Feststellung des Abstimmungsergebnisses

§ 66 Kundmachung und Beratung der Abstimmungsergebnisse

§ 67 In- und Außerkrafttreten

Im RIS seit

16.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2024

Gesetzesnummer

20001497

Dokumentnummer

LSB40028628

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