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§ 1 Gemeinde-Grundausbildungs-Entschädigungs-Verordnung 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2022

Vortragsentschädigung

§ 1

Den Vortragenden in Grundausbildungs- und Fortbildungslehrgängen gebührt, wenn sie Landesbedienstete sind, je Vortragseinheit (45 Minuten) eine Entschädigung in folgender Höhe:

  1. a) bei einem Vortragsort in der Stadt Salzburg 2,03 % des Gehaltsansatzes einer Landesbeamtin oder eines Landesbeamten der Dienstklasse V Gehaltsstufe 2 (im Folgenden kurz: V/2);
  2. b) bei einem Vortragsort außerhalb der Stadt Salzburg 2,19 % aus V/2; mit dieser Entschädigung ist auch der Aufwand für die Hin- und Rückreise abgegolten.

27.07.2022

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