Hygienische Anforderungen
§ 9
Jede institutionelle Einrichtung hat die geltenden Hygienebestimmungen einzuhalten. Insbesondere ist darauf Bedacht zu nehmen, dass
- 1. die Materialauswahl bei der Einrichtung und Ausstattung den erforderlichen Hygienestandards entspricht;
- 2. sofern ein Wickelbereich in den Sanitärräumen nicht vorgesehen werden kann, der Wickel- vom Essbereich räumlich getrennt und ein separates Wachbecken benutzt wird;
- 3. eine hygienisch einwandfreie Entsorgung der Windeln sichergestellt ist;
- 4. in den Räumen einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung, die dem Aufenthalt der Kinder dienen, eine ausreichende Frischluftzufuhr gewährleistet ist und
- 5. eine hygienische Aufbewahrung und Entsorgung des Mülls erfolgt.
16.09.2019
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