Datentransfer an die Landesregierung
§ 18a
Zur Abwicklung der Förderungen kann die Landesregierung festlegen, dass Datenübermittlungen über den Portalverbund, das Unternehmensserviceportal (USP) oder das Bürgerportal des Landes Salzburg unter Verwendung der E-ID oder eines vergleichbaren Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahrens zu erfolgen haben.
13.08.2025
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