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§ 18a S. KBBVO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.8.2025

Datentransfer an die Landesregierung

§ 18a

Zur Abwicklung der Förderungen kann die Landesregierung festlegen, dass Datenübermittlungen über den Portalverbund, das Unternehmensserviceportal (USP) oder das Bürgerportal des Landes Salzburg unter Verwendung der E-ID oder eines vergleichbaren Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahrens zu erfolgen haben.

13.08.2025

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