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§ 3 Berechnung des Betriebsabganges von Fondskrankenanstalten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Rücklagen und Rückstellungen

§ 3

Zuführungen zu Rücklagen und Rückstellungen bzw Einnahmen aus der Auflösung von Rücklagen und Rückstellungen sind bei der Berechnung des Betriebsabganges nicht zu berücksichtigen.

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