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§ 57 BSG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2000

Inkrafttreten

§ 57

(1) Dieses Gesetz tritt, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, mit 1. Juli 2000 in Kraft.

(2) Die Bestimmungen des 2. Abschnittes treten gleichzeitig mit den gemäß § 27 zu erlassenden Verordnungen in Kraft.

(3) Die Bestimmungen des 4. Abschnittes treten gleichzeitig mit den gemäß § 37 zu erlassenden Verordnungen in Kraft.

(4) § 39 Abs. 2 und 3 tritt gleichzeitig mit der gemäß § 44 Z 3 zu erlassenden Verordnung, § 39 Abs. 4 gleichzeitig mit der gemäß § 44 Z 4 zu erlassenden Verordnung in Kraft.

(5) Die Bestimmungen des 6. Abschnittes treten am 1. Jänner 2001 in Kraft.

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